Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr
Am Kanal 47 49549 Ladbergen
Stand: 13.10.2012
(1) Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
Allen Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung und Bestätigung der Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen gelten diese als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Sollten gesetzliche Bestimmungen des Verbrauchsgüterrechts bei Geschäftsbeziehungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gem. § 13 BGB diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so gilt vorrangig das Verbrauchsgüterrecht gem. §§ 474ff BGB. Ist der Käufer Verbraucher, hat er abweichend zu diesen Geschäftsbedingungen ein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Angebot, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Die Waren in unserem Online-Shop stellen lediglich eine freibleibende, unverbindliche Einladung an den Kunden dar, den Verkäufer ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten. Bei Bestellungen über den Online-Shop gibt der Käufer über dem Button „Zahlungspflichtige Bestellung abschicken“ im Warenkorb sein verbindliches Kaufangebot ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätig, oder stillschweigend wenn die Lieferung erfolgt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die automatisch generierte Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Antrags des Kunden dar. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr behält sich ausdrücklich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung oder Lieferung der Ware zu bestätigen. Maße, Zeichnungen, Abbildungen und Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Wir behalten uns Fehler und Irrtümer vor. Verbesserungen oder Änderungen der Ware bzw. Leistung sind zulässig, soweit sie der einwandfreien Funktionalität dienen und dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zumutbar sind. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Die AGB werden dem Käufer bei Vertragsschluss in Schriftform zur Verfügung gestellt.
(3) Preise
Alle im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie alle sonstiger Preisbestandteile und zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Gegebenenfalls anfallende Einfuhrgebühren bzw. Zölle trägt der Käufer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse ausdrücklich vorbehalten. Die in Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei nicht vorhersehbaren Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., ist MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Richtpreis, etwaige Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zur Preisanpassung.
(4) Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr und werden für Softwareleistungen individuell vereinbart. Sachen versenden wir innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang (Vorauskasse) bzw. Auftragsbestätigung (Rechnung), sofern die Lieferzeit einzelner Artikel nicht in der Produktbeschreibung eingeschränkt wurde. Eine Abholung durch den Kunden muss vorab vereinbart werden. Ist die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung vorübergehend nicht verfügbar, so teilt MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr dies dem Kunden mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, wird von einer Auftragsbestätigung abgesehen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr nachzuweisen. Gegenüber Kaufleuten sind Teillieferungen und Teilleistungen zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund unvorhersehbarer und unbeeinflussbarer Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. Dabei ist irrelevant, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten zu verschieben oder wegen der nicht oder nur zum Teil gelieferten Ware ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zu vertreten sind oder kommt der Kaufvertrag dadurch nicht zustande, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zu vertreten hat, haben Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Für Verbraucher gelten die Teillieferungsklauseln nicht.
(5) Versendung und Gefahrenübergang
Die entsprechenden Versandkosten werden in der Bestellübersicht angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Sie werden in der Eingangs- und Auftragsbestätigung, sowie in der Rechnung separat ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand der Ware durch einen von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr ausgewählten Versandunternehmen. Gegenüber Verbrauchern übernimmt MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr das Versandrisiko. Gegenüber Kaufleuten gilt: Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr verlassen hat. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr trägt der Versender die Risiken für Transport etc. bis zum Eintreffen der Sendung bei MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr. Der Käufer trägt in diesem Fall auch die gesamten Transportkosten.
(6) Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, PayPal, Bar bei Selbstabholung oder auf Rechnung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr steht es frei, die Zahlungsarten für einzelne Kunden einzuschränken oder auszuweiten. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslaufenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten für Einforderung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an das von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr genannte Konto zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr ohne besondere vorherige Ankündigung zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Gerät der Käufer in Verzug, ist MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr berechtigt, Zinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Bearbeitungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie Aufwendungen für sonstige aus dem Verzug entstehende Schäden. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
(7) Eigentumsvorbehalt
MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung des Miteigentums. Verarbeitung und Umbildung der Ware durch den Käufer findet ausschließlich für den Anbieter statt, ohne dass der MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr daraus Verbindlichkeiten entstehen. Bei Verarbeitung mit anderen, MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr nicht gehörenden Waren steht ihr ein Miteigentum an der neuen Sache in Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Zeit der Verarbeitung zu. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Der Käufer verpflichtet sich zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts zugunsten MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr dazu, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren nur in der Weise zu übereignen, dass MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr Vorbehaltseigentümer bleibt. Dem erwerbenden Dritten/Zweiterwerber wird lediglich das Anwartschaftsrecht des Käufers bzw., mit Einwilligung der MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr als Vorbehaltseigentümer, ein bedingtes Eigentum übertragen. Der Vorbehaltskäufer verpflichtet sich ferner, dem Zweiterwerber den bestehenden Eigentumsvorbehalt mitzuteilen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Käufer ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
(8) Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Abweichend dazu gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 und 475 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 307 a) und b), d.h. für Neuware 2 Jahre, für Gebrauchtwaren 1 Jahr, sowie die in § 475 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Die Verkürzung der Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden sowie auf Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, sofern uns als Verkäufer mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sollten nachfolgende Bestimmungen den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen von Verbrauchern entgegenstehen, gelten diese ausschließlich für Kaufleute. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Etwaige Mängel muss der Käufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden, schriftlich mitteilen. Im Falle einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet das defekte Gerät bzw. die defekte Ware mit vollständigem Zubehör und unter Angabe der genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins auf eigene Kosten und Gefahr an MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zu übersenden. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so ist der Firma MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr für bereits getätigte Leistungen (u.a. Arbeitslohn, Verwaltungsaufwand) der Aufwand in Höhe von EUR 50,- oder gegen ausdrücklichen Nachweis der tatsächlich angefallene Aufwand (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr in Rechnung stellt) zu zahlen. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Folgeschäden an Motoren und Hardware. Das Risiko hierfür trägt allein der Auftraggeber (Motorgarantie möglich, siehe Motorgarantie). Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreises nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Gegenüber Verbrauchern gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nicht.. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Garantie besteht für die von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(9) Motorgarantie
Optional kann eine Motorgarantie vereinbart werden. Sie besitzt nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich auf der Rechnung unter Angabe des Garantiebeginns, der Motornummer und des amtlichen Kennzeichens vermerkt wurde. Zum Garantieumfang gehören nur der Rumpfmotor und der Zylinderkopf. Ausdrücklich ausgenommen von Garantieleistungen sind Getriebe, Kraftstoffpumpe. Die Motorgarantie beschränkt sich auf max. 6 Monate, geht aber niemals über die vom Hersteller gewährte Garantie hinaus. Im Anspruchsfall muss eindeutig geklärt sein, dass die Ursache des Schadens in der Änderung der Fa. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr liegt.
(10) Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung, Bearbeitung, etc. überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Entwicklung und Programmierung von Datenverarbeitungsprogrammen gegebenenfalls Fehlermeldungen mancher Bauteile auftreten können. Sie verpflichtet sich jedoch für den Zeitraum von 6 Monaten nach Auslieferung der Software, gegebenenfalls auftretende schwerwiegende Fehler in der Haupteigenschaft der Software zu beseitigen, und gewährt die Weiterleitung von Programmverbesserungen oder –Änderungen für 6 Monate ohne zusätzliche Kosten für den Käufer. Vervielfältigungen jeder Art sind verboten. Der Kunde erkennt an, dass die Soft- und die Hardware dem internationalen Urheberrecht unterliegen. Für durch Fehler in der Software verursachte Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Der Käufer ist für die von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr definierten Hardwarevoraussetzungen verantwortlich.
(11) Hardware
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Bauelemente, Baugruppen und Geräte, die in andere Schaltungen, die nicht von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr stammen, eingebaut werden, um ihre eigentliche Funktion zu ermöglichen.
(12) Emulatoren
Emulatoren sind elektronische Geräte, die in unserem Fall die Funktion eines Speicherbausteins von Motorsteuergeräten simulieren. Sie werden anstelle des originalen Speicherbausteins in das Motorsteuergerät eingebaut. Die Verbindung wird vom Kunden im Allgemeinen durch Einbau eines Sockels hergestellt. Da es sich hier um Laborbetrieb handelt, bei dem der Operator für alle Aktionen verantwortlich ist, und keinerlei Sicherheitsmaßnahmen bauartbedingt möglich sind, liegt die Verantwortung allein bei ihm bzw. bei der leitenden Person. Da beim Verbinden des Emulators mit dem Motorsteuergerät Gefahren, wie z.B. Entladungen durch nicht fachgerechte Erdung, Verpolung oder Falschanschluss durch versehentliches Verdrehen oder Versetzen des Verbindungssteckers auftreten können, die meistens zum sofortigen Zerstören der von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr gelieferten Sache führen, ist hier keine Gewährleistung möglich. Ein weiteres, nicht von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr getragenes Risiko, liegt in der nicht immer deutbaren Bezeichnung der Bausteine in Motorsteuergeräten. Viele Speicherbausteine in Motorsteuergeräten werden vom Hersteller des Motorsteuergerätes umgekennzeichnet oder mit eigenen Bezeichnungen bedruckt. Hierdurch ist es nicht eindeutig möglich den Baustein, der emuliert werden soll, zu identifizieren. Diese eindeutige Identifizierung ist jedoch zur Emulation mit unseren Geräten unbedingt erforderlich. Innerhalb der Emulator-Software wird der identifizierte Typ eingestellt, was eine entsprechende Verschaltung der Ausgänge des Emulators zur Folge hat. Ist nun durch einen unzureichend erkannten Bausteintyp eine falsche Wahl getroffen worden, ist auch hier mit einer Zerstörung der Hardware zu rechnen. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr schließt daher jegliche Haftung aus.
(13) Mieten
Die Vermietung von Soft- und Hardwaresystemen muss in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden und erfolgt gegen das darin vereinbarte Entgelt. Dabei wird das System dem Mieter je nach Vereinbarung für die private oder gewerbliche Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Eventuelle Serviceleistungen sind im Mietvertrag schriftlich zu benennen. Das Mietverhältnis hat ohne ausdrückliche Angaben im Mietvertrag eine unbegrenzte Laufzeit und endet erst mit der schriftlichen Kündigung einer der Vertragsparteien. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist für den Mieter mit einer Frist von 7 Werktagen zum Monatsletzten möglich. Das Mietverhältnis kann von Seiten der Fa. MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr ohne Angabe von Gründen sofort gekündigt werden. In diesem Fall hat der Mieter für den angefangenen Monat den anteilsmäßigen Betrag bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses zu entrichten.. Sollten in dem Zeitraum der Überlassung schwerwiegende Schäden an vermieteten Komponenten anfallen, so muss nur der Benutzer (Mieter) dies dem Vermieter umgehend mitteilen und dafür Sorge tragen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt bzw. Ersatz geleistet wird. Das vermietete System bleibt unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses alleiniges Eigentum von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr.
(14) Teilzahlung
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung der letzten Rate an den Käufer über (s.a. Eigentumsvorbehalt). Die Modalitäten sind vor Erbringung der Leistung schriftlich in einem Vertrag zu fixieren. In jedem Fall ist eine Anzahlung vom Käufer zu leisten. Die Laufzeit kann variabel gestaltet werden. Der Zinssatz richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses aktuellen Marktzinssätzen. Zinszusagen von MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr sind wegen eventueller Zinsschwankungen unverbindlich. Während der gesamten Laufzeit haftet der Käufer für eventuelle Verschlechterung oder Verlust.
(15) Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern keine anderslautenden Gesetze in Kraft treten.
(16) Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils von 17.07.1973), werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird nach unserer Wahl Tecklenburg. als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Bestimmung im Rahmen der Vertragsvereinbarungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
(17) Datenschutz
MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Käufers. Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden werden dessen Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung verwendet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Profil abzurufen und sie zu ändern oder zu löschen.
(18) Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb übernimmt MTO Engineering Osterhaus & Pauli Gbr für diese fremden Inhalte keine Haftung. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.